KI-Kennzeichnungspflicht ab 2. August 2026: Was der AI Act für Ihren Shopware-Shop bedeutet
HL
Holger Lentz
6 Min. Lesezeit
Ab dem 2. August 2026 gilt die nächste Stufe des EU AI Act: Die Transparenzpflichten aus Artikel 50 werden verbindlich. Für Online-Händler heißt das konkret: Wer KI-Chatbots im Kundenservice einsetzt oder KI-generierte Bilder und Videos veröffentlicht, muss das offenlegen. Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes — die KI-Kennzeichnungspflicht ist also alles andere als ein Papiertiger.
Die gute Nachricht: Für die meisten Shopware-Shops ist der Umsetzungsaufwand überschaubar, wenn klar ist, was tatsächlich gefordert wird — und was nicht. Als spezialisierte Shopware Agentur zeigen wir Ihnen, welche Pflichten jetzt gelten, wo die Ausnahmen liegen und wie Sie die Kennzeichnung technisch sauber in Ihrem Shop verankern.
Was Artikel 50 des AI Act konkret regelt
Der AI Act ist bereits seit August 2024 in Kraft, wird aber gestaffelt wirksam. Mit dem 2. August 2026 greifen die Transparenzpflichten für KI-Systeme mit begrenztem Risiko — und genau in diese Kategorie fallen die Anwendungen, die im E-Commerce längst Alltag sind: Chatbots im Kundenservice, generative Text- und Bildtools, KI-gestützte Produktempfehlungen. Der Grundgedanke ist einfach: Ihre Kunden sollen erkennen können, wann sie mit einer KI interagieren und wann Inhalte künstlich erzeugt wurden.
Wichtig dabei: Die Pflichten treffen nicht nur die Anbieter von KI-Systemen, sondern ausdrücklich auch die Betreiber. Sobald Sie als Händler ein KI-Tool im eigenen Shop einsetzen, stehen Sie selbst in der Verantwortung — unabhängig davon, ob die Technologie von OpenAI, Shopware oder einem Plugin-Hersteller stammt.
Für deutsche Händler kommt ein weiterer Risikofaktor hinzu: Verstöße gegen Transparenzpflichten können auch wettbewerbsrechtlich relevant werden. Abmahnungen durch Mitbewerber oder Verbände dürften in der Praxis schneller ins Haus stehen als ein Bußgeldverfahren der Aufsichtsbehörden. Gerade B2B-Anbieter mit sichtbarer Marktposition sollten das Thema deshalb nicht als Formalie behandeln, sondern die Umsetzung sauber dokumentieren — das schafft im Streitfall Beweissicherheit und schützt vor teuren Wiederholungsfehlern.
KI-Chatbots: Offenlegung ab der ersten Interaktion
Die praktisch wichtigste Pflicht betrifft den Kundenservice. Setzen Sie einen KI-Chatbot ein, müssen Besucher künftig klar erkennen können, dass sie mit einer Maschine kommunizieren — es sei denn, das ist aus den Umständen ohnehin offensichtlich. Verlassen sollten Sie sich auf diese Ausnahme nicht: Moderne Bots wirken so menschlich, dass Gerichte die Offensichtlichkeit im Zweifel verneinen dürften.
In der Praxis genügt ein deutlicher Hinweis direkt beim Start des Chats, etwa „Sie chatten mit unserem KI-Assistenten“. Entscheidend ist der Zeitpunkt: Die Information muss bei der ersten Interaktion erfolgen, nicht versteckt in den FAQ oder im Impressum. Prüfen Sie deshalb jetzt, ob Ihr Chat-Plugin eine solche Kennzeichnung anzeigt — viele Tools liefern sie inzwischen mit, aktiviert ist sie aber nicht immer.
Produkttexte und KI-Bilder: Was kennzeichnungspflichtig ist — und was nicht
Bei Produktbeschreibungen können wir Entwarnung geben: Eine generelle Kennzeichnungspflicht für KI-unterstützte Texte gibt es nicht. Wer Beschreibungen mit ChatGPT oder dem Shopware Copilot erstellen lässt, sie anschließend redaktionell prüft und die Verantwortung für die Veröffentlichung übernimmt, muss diese Texte nicht als KI-Inhalt markieren. Die Pflicht zur Kennzeichnung von KI-Texten zielt auf Inhalte, die die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse informieren — klassische Produkttexte fallen nicht darunter.
Anders sieht es bei realistisch wirkenden KI-Bildern, -Videos und -Audioinhalten aus. Ein KI-generiertes Model-Foto in Ihrer Kampagne, ein künstlich erzeugtes Anwendungsvideo oder eine geklonte Stimme im Produktclip gelten als Deepfakes im Sinne der Verordnung und müssen als künstlich erzeugt ausgewiesen werden. Für die zusätzliche maschinenlesbare Kennzeichnung — also technische Marker in den Dateien selbst — gilt eine Übergangsfrist bis zum 2. Dezember 2026. Sichtbar kennzeichnen müssen Sie ab sofort.
So setzen Sie die Kennzeichnung in Shopware um
Der erste Schritt ist eine Inventur: Wo arbeitet in Ihrem Shop bereits KI? Typische Kandidaten sind Chat- und Support-Plugins, generative Bildtools im Marketing, der Shopware Copilot für Produkttexte und KI-basierte Empfehlungs-Widgets. Erst wenn diese Landkarte steht, lässt sich sauber entscheiden, welche Touchpoints eine Kennzeichnung brauchen.
Technisch bietet Shopware 6 dafür gute Werkzeuge: Hinweistexte im Chat-Widget lassen sich über die Plugin-Konfiguration oder eigene Twig-Blocks einbinden, KI-generierte Medien markieren Sie strukturiert über Zusatzfelder und geben den Hinweis im Storefront-Template automatisch aus. So bleibt die Kennzeichnung wartbar, statt in Dutzenden Templates manuell gepflegt zu werden. Eine erfahrene Shopware Entwicklung setzt das in wenigen Tagen um. Unsere Empfehlung als Checkliste:
Alle KI-Touchpoints im Shop erfassen (Chatbot, Copilot, Bildgenerierung, Empfehlungen)
Chatbot-Hinweis bei der ersten Interaktion aktivieren und testen
Realistische KI-Bilder und -Videos sichtbar als künstlich erzeugt kennzeichnen
Zusatzfelder für KI-Medien anlegen, maschinenlesbare Marker bis Dezember 2026 vorbereiten
Redaktionsprozess für KI-Produkttexte dokumentieren (menschliche Prüfung und Verantwortung)
Fazit: Überschaubarer Aufwand, klare Deadline
Die KI-Kennzeichnungspflicht ist kein Grund zur Panik, aber auch nichts, was Sie aussitzen sollten. Die Bußgeldandrohung ist real, und die Umsetzung kostet in den meisten Shops nur wenige Arbeitstage — deutlich weniger als eine Abmahnwelle oder ein Verfahren. Wer jetzt handelt, macht aus der Pflicht sogar einen Vertrauensvorteil: Transparenter KI-Einsatz signalisiert Ihren Kunden Seriosität.
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