Allgemeine Geschäftsbedingungen

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AGB

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ennodev GmbH, Donatusstr. 166, 50259 Pulheim gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB) und Kaufleuten (HGB)

§ 1 Anwendungsbereich

(1) Alle Leistungen und Angebote von ennodev GmbH erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die enno.digital GmbH mit ihren Vertragspartnern (nachfolgend auch „Kunde“ genannt) über die von ihr angebotenen Lieferungen oder Leistungen schließt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote an den Auftraggeber, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.

(2) Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn ennodev GmbH ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn ennodev GmbH auf ein Schreiben oder eine E-Mail Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.

(3) Leistungen und Angebote von ennodev GmbH richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.

§ 2 Leistungen

(1) ennodev GmbH erbringt für Betreiber von Onlineshops umfassende Beratungs- und Agenturdienstleistungen, insbesondere in den Bereichen des Online- und Performancemarketings, des Shopaufbaus, der Suchmaschinenoptimierung (SEO) und der Suchmaschinenwerbung (SEA). Soweit nicht ausdrücklich schriftlich abweichend vereinbart, schuldet enno.digital GmbH dem Kunden dabei aber nicht die Erbringung eines Werks / konkreten Erfolgs, insbesondere nicht das Erreichen bestimmter Unternehmenskennzahlen oder Umsatzgrenzen.

(2) Der Kunde hat die ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen steht vollständig und fristgemäß auf erstes Anfordern von ennodev GmbH zu erbringen. Unterlässt der Kunde eine Mitwirkungshandlung und verhindert damit die Leistungserbringung durch ennodev GmbH, bleibt der Vergütungsanspruch von ennodev GmbH unberührt.

(3) Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass Drittanbieter (z. B. Facebook, Google) jederzeit dazu berechtigt sind, Werbekampagnen ohne Nennung von Gründen zu stoppen / einzustellen. Für ein solches Vorgehen ist ennodev GmbH nicht verantwortlich. Der Vergütungsanspruch von ennodev GmbH bleibt in diesen Fällen unberührt.

(4) Bei der Inanspruchnahme von Diensten Dritter gelten deren Bedingungen. Diese sind vom Kunden zu beachten.

(5) In Bezug auf die von ennodev GmbH zu erbringenden Dienstleistungen gegenüber dem Kunden steht ennodev GmbH hinsichtlich der Ausführung ein Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB zu.

(6) ennodev GmbH ist berechtigt, dem Kunden geschuldete Leistungen auch von Erfüllungsgehilfen / Subunternehmern und Dritten erbringen zu lassen.

(7) Etwaige für Drittanbieter anfallende Werbekosten sind nicht in der Vergütung von ennodev GmbH inkludiert und separat vom Kunden zu tragen.

(8) Der Kunde ist für die Rechtskonformität etwaiger Werbeanzeigen, Landeseiten (auch Impressum und Datenschutzerklärung) ausschließlich selbst verantwortlich. Etwaige dem Kunden überlassene Rechtstexte sind lediglich als Muster/Platzhalter zu verstehen und vom Kunden gegebenenfalls eigenverantwortlich zu überprüfen.

(9) Sollte die Verwendung von Bild- und/oder Filmmaterial im Wege der Zusammenarbeit erforderlich werden, hat der Kunde ennodev GmbH sämtliche Nutzungs- und Bearbeitungsrechte daran zum Zwecke der Vertragserfüllung zur Verfügung zu stellen beziehungsweise eine jeweils hinreichende Lizenz zu überlassen.

(10) Die bei ennodev GmbH gebuchten Leistungen sind nicht auf Dritte übertragbar.

(11) Etwaige erforderliche Lizenzen für die Inanspruchnahme von Drittanbieterdiensten-/Services (z. B. Shopware) sind stets vom Kunden zu tragen und vorbehaltlich ausdrücklich anders lautender Vereinbarung nicht von der mit ennodev GmbH vereinbarten Vergütung umschlossen.

§ 3 Zustandekommen von Verträgen

Der Vertragsschluss zwischen ennodev GmbH und dem Kunden kann fernmündlich, schriftlich oder in Textform erfolgen.

§ 4 Abnahmebedürftige Leistungen

(1) Die Leistungen von ennodev GmbH unterfallen grundsätzlich dem Dienstvertragsrecht. Sofern eine vereinbarte Leistung ausnahmsweise kraft Gesetzes überwiegend dem Werkvertragsrecht unterfällt und damit abnahmebedürftig ist, gelten nur in Bezug auf diese Leistungen die nachstehenden Absätze 2-6.

(2) ennodev GmbH kann vom Kunden nach Abschluss der jeweiligen Teilleistung jeweils die Abnahme der Teilleistung verlangen und nach Durchführung aller Anpassungsleistungen zusätzlich eine Gesamtabnahme aller Leistungen.

(3) Die Abnahme der Leistungen setzt eine Funktionsprüfung durch den Kunden voraus. Die Funktionsprüfung ist erfolgreich durchgeführt, wenn die Anpassungsleistungen die vereinbarten Anforderungen erfüllen.

(4) Wird die Funktionsprüfung erfolgreich durchgeführt, ist die Abnahme unverzüglich zu erklären. ennodev GmbH kann den Kunden mit Fristsetzung von einer Woche zur Teil- bzw. Gesamtabnahme auffordern. Sie gilt mit Ablauf der Frist als abgenommen, wenn der Kunde gegenüber ennodev GmbH nicht schriftlich erklärt hat, welche Mängel noch zu beseitigen sind. Über etwaige Mängel wird ein Mängelprotokoll vom Kunden angefertigt und ennodev GmbH überlassen. Das Übermittlungsrisiko liegt beim Kunden.

(5) ennodev GmbH ist bei Vorliegen eines erheblichen Mangels berechtigt, zweimal binnen einer angemessenen und vom Kunden zu setzenden Frist nachzubessern.

(6) Die abzunehmende (Teil-)Leistung von ennodev GmbH gilt auch dann als abgenommen, wenn der Kunde sich auf Aufforderung von AB hin zur Abnahme der jeweiligen (Teil-)Leistung nicht binnen 7 Werktagen schriftlich erklärt.

§ 5 Zahlungen, Preise, Bedingungen

(1) Die Preise, die von ennodev GmbH angegeben und mitgeteilt werden, sind verbindlich. Die mitgeteilten Preise verstehen sich jeweils netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.

(2) Vertraglich vereinbarte Vergütungen sind 7 Tage nach Rechnungsstellung durch ennodev GmbH fällig, ohne dass es einer weiteren Aufforderung/Mahnung des Kunden bedarf. Im Falle des Zahlungsverzugs kann ennodev GmbH Mahngebühren nach § 288 Abs. 5 BGB erheben.

(3) Die vom Kunden geschuldete Vergütung ist vorbehaltlich anderslautender Individualabrede sofort, in voller Höhe und im Voraus fällig. Eine ennodev GmbH erteilte (SEPA-) Einzugsermächtigung gilt bis auf Widerruf auch für die weitere Geschäftsverbindung.

(4) Sofern der SEPA-Lastschrifteinzug vereinbart wird, hat der Kunde ennodev GmbH nach Vertragsschluss ein schriftliches SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. ennodev GmbH stellt ein solches auf Anfrage zur Verfügung.

(5) ennodev GmbH stellt dem Kunden eine ordnungsgemäße und die Umsatzsteuer ausweisende Rechnung aus (ggf. durch Erfüllungsgehilfen).

(6) Für den Fall, dass vereinbarte Lastschriften nicht vom Konto des Kunden eingezogen werden können und eine Rückbuchung erfolgt, ist der Kunde verpflichtet, den geschuldeten Betrag binnen drei Werktagen nach Rückbuchung an ennodev GmbH zu überweisen und die durch die Rückbuchung veranlassten Kosten zu übernehmen.

(7) Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist wechselseitig nur zulässig, wenn der jeweils andere Vertragspartner die Aufrechnung anerkannt hat oder diese rechtskräftig festgestellt ist. Dasselbe gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch eine Vertragspartei.

§ 6 Kündigung, Laufzeit

(1) Der Vertrag hat die die individuell zwischen den Parteien vereinbarte Mindestlaufzeit. Die vorzeitige Kündigung ist ausgeschlossen. In Bezug auf Onlinemarketing-Kampagnen gilt: Wird der Vertrag nicht spätestens vier Wochen vor Ablauf der vereinbarten Mindestlaufzeit gekündigt, verlängert er sich zu gleichen Bedingungen und zu gleicher Laufzeit. Eine bereits erhobene Setup- und Einrichtungsgebühr fällt im Verlängerungsfall jedoch nicht ein weiteres Mal an.

(2) Etwaige freie Kündigungsrechte während der Vertragslaufzeit sind ausgeschlossen.

(3) Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt stets unberührt.

§ 7 Verzug / Ausserordentliche Kündigung

(1) Fristen für die Leistungserbringung durch ennodev GmbH beginnen nicht, bevor der Rechnungsbetrag bei enno.digital GmbH eingegangen ist und vereinbarungsgemäß die für die Dienstleistungen notwendigen Daten bei ennodev GmbH vollständig vorliegen beziehungsweise die notwendigen Mitwirkungshandlungen komplett erbracht sind.

(2) Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält ennodev GmbH sich vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen.

(3) Ist der Kunde im Fall der Ratenzahlung mit mindestens zwei fälligen Zahlungen gegenüber ennodev GmbH in Verzug, ist ennodev GmbH berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und die Leistungen einzustellen. ennodev GmbH wird gegebenenfalls gesamte Vergütung, die bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig wird, als Schadensersatz geltend zu machen.

§ 8 Erfüllung

(1) ennodev GmbH wird die vereinbarten Dienstleistungen gemäß Angebot mit der erforderlichen Sorgfalt durchführen. ennodev GmbH ist berechtigt, sich dazu uneingeschränkt der Hilfe Dritter zu bedienen.

(2) Ist ennodev GmbH gehindert, die vereinbarten Dienstleistungen zu erbringen und stammen die Hinderungsausgründe aus der Sphäre des Kunden, bleibt der Vergütungsanspruch von ennodev GmbH unberührt.

§ 9 Verhalten und Rücksichtnahme

(1) Der Kunde hat die üblichen Verhaltensweisen eines redlichen Kaufmanns uns gegenüber zu gewährleisten. Wir behalten uns vor, jede rechtswidrige und/oder unsachgemäße beziehungsweise sachgrundlose Äußerung über unser Unternehmen und unsere Dienstleistungen, sei es durch Kunden, Mitbewerber oder anderweitige Dritte, insbesondere unwahre Tatsachenbehauptungen und Schmähkritiken, zivilrechtlich zu verfolgen und darüber hinaus ohne Vorankündigung zur Strafanzeige zu bringen.

§ 10 Schutzrechte Dritter

(1) Der Kunde gewährleistet, dass ennodev GmbH überlassene Arbeitsmaterialien (z.B. Fotos, Texte, Videos) frei von Rechten Dritter sind oder die für die Zwecke des Hauptvertrags erforderlichen Genehmigungen vorliegen. Der Kunde stellt enno.dev GmbH insoweit von jeglicher Inanspruchnahme Dritter frei.

§ 11 Nutzungsrechte

(1) Der Kunde erhält ein einfaches und nicht übertragbares Nutzungsrecht in Bezug auf die von enno.digital GmbH erstellten und zur Verfügung gestellten Arbeits- und Leistungsergebnisse. Leistungs- und Arbeitsergebnisse im Sinne des zugrunde liegenden Vertrags sind alle Werk- bzw. Dienstleistungen oder Teile davon, die von ennodev GmbH für den Kunden erstellt wurden.

(2) Absatz 1 gilt ausschließlich unter dem Vorbehalt, dass der Kunde die ennodev GmbH nach dem Hauptvertrag zustehende Vergütung vollständig entrichtet hat.

(3) Ist Ratenzahlung vereinbart, geht das nach Absatz 1 benannte Nutzungsrecht vorbehaltlich anderslautender Individualvereinbarung erst mit vollständiger Zahlung der letzten Rate an enno.digital GmbH über.

(4) Die Weitergabe der Arbeits- und Leistungsergebnisse an Dritte (auch verbundene Unternehmen) wird ausgeschlossen. Gleiches gilt für eine Bearbeitung nach § 23 UrhG.

§ 12 Widerrufsrecht

(1) Ein Widerrufsrecht für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB und Kaufleute gemäß Handelsgesetzbuch (HGB) besteht weder von Gesetzes wegen noch

wird ein solches von ennodev GmbH anderweitig eingeräumt.

§ 13 Haftung

(1) ennodev GmbH haftet auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund - nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet ennodev GmbH nur:

a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,

b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

(2) In den Grenzen nach Absatz 1 haftet enno.digital GmbH nicht für Daten- und Programmverluste. Die Haftung für Datenverlust wird der Höhe nach auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenso stets unberührt wie die für die Übernahme einer Garantie.

§ 14 Veröffentlichung zu Referenzzwecken

(1) Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass das Logo unter Angabe des Namens, der Marken und sonstigem in Übereinstimmung mit dem Kunden erstelltem Werbematerial (Fotos, Videos, etc.) des Kunden, sowie dem allgemeinen Inhalt der Zusammenarbeit im Einklang mit bestehenden Vertraulichkeitsvereinbarungen, zu Referenzzwecken veröffentlichen darf. Diese Zustimmung bleibt auch über die Beendigung der Zusammenarbeit hinaus bestehen.

§ 15 Gruppencalls und Verhalten

(1) ennodev GmbH bietet einige Dienstleistungen in Form von Gruppencalls an, d.h. Online-Veranstaltungen mit mehreren Teilnehmern. Der Kunde ist sich dessen bewusst und verpflichtet sich, über die Kommunikation während dieser Veranstaltungen gegenüber Dritten Stillschweigen zu bewahren. Die Weitergabe von Informationen ist untersagt.

(2) Der Kunde muss während des Vertragsverhältnisses, insbesondere bei Gruppencalls, stets respektvoll gegenüber anderen Teilnehmern und Mitarbeitern sein.

§ 16 Höhere Gewalt

(1) Bei Ereignissen höherer Gewalt, die die Leistungserbringung erheblich erschweren oder vorübergehend unmöglich machen, sind die betroffenen Parteien berechtigt, ihre Leistung um die Dauer der Behinderung und eine angemessene Anlaufzeit zu verschieben. Höherer Gewalt stehen Arbeitskämpfe und ähnliche unvorhersehbare, schwerwiegende und unverschuldete Umstände gleich. Die Parteien informieren sich gegenseitig unverzüglich über solche Ereignisse.

§ 17 Schlussbestimmungen

(1) Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung von ennodev GmbH maßgeblich.

(2) Das gesamte Vertragsverhältnis zwischen ennodev GmbH und dem Kunden unterliegt deutschem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(3) Erfüllungsort ist der Sitz von ennodev GmbH. Ausschließlicher kaufmännischer Gerichtsstand ist der Sitz von ennodev GmbH.

(4) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Vertrags aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestimmungen hierdurch nicht berührt. ennodev GmbH und der Kunde sind verpflichtet, die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.

AGB Stand: 12.06.2025 © Vervielfältigung verboten.

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